Jeder kennt es –beim Aufräumen findet man alte Gutscheine, die verfallen sind. Auch für ProCity-Gutscheine gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB. Guthaben, welches 2022 auf die Karten aufgeladen und noch nicht ausgegeben wurde, verfällt zum Ende des dritten Kalenderjahres am 31. Dezember 2025.
Aus diesem Grund erinnert ProCity nun an das Einlösen der Gutscheine. Die Werbegemeinschaft weist darauf hin, dass Guthaben aus 2022 bis zum Jahresende 2025 für Weihnachtseinkäufe in Gevelsberg, zum Tanken, für einen Besuch im filmriss Kino oder ähnliches genutzt werden sollten, damit es nicht automatisch verfällt. Die Ablauffrist kann nicht verlängert werden.
Ob und wann Guthaben auf den ProCity-Gutscheinen verfällt, kann man selbst über die Guthabenabfrage auf https://www.procity-gutschein.de ermitteln.




