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ProCity-Gutschein

Ein Gutschein – vielfältige Einlösemöglichkeiten

Der ProCity-Gutschein ist seit 2009 ein beliebtes Geschenk in Gevelsberg. Seit November 2019 ist er im praktischen Scheckkartenformat mit flexibler Aufladehöhe erhältlich und in rund 80 Akzeptanzstellen einzulösen. Seitdem ist auch eine Teileinlösung in verschiedenen Geschäften möglich!

Natürlich können Sie Ihren ProCity-Gutschein auch online kaufen! Er wird Ihnen entweder direkt per E-Mail geschickt oder per Post zu Ihnen oder zum Beschenkten nach Hause. 

Größere Bestellmengen und Arbeitgebergutscheine bitte im ProCity-Büro beziehen.

Dies sind unsere Verkaufsstellen:

Augenoptik Staring GmbH

Mittelstraße 67

ProCity Gevelsberg e.V.

Großer Markt 13

Raumausstattung Engelhardt

Hagener Straße 287

Sonnen-Apotheke Joest und Sporkenbach

Nordstraße 7

Sparkasse an Ennepe und Ruhr

Mittelstraße 2-4

VER mbH KundenCenter Gevelsberg

Mittelstr. 46

Steuerfreier Sachbezug für Arbeitgeber

Eine Win-Win-Situation für dein Unternehmen, deine Mitarbeiter und den lokalen Handel am Standort Gevelsberg!

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG haben Sie die Möglichkeit Ihren Mitarbeitern eine zusätzliche freiwillige Leistung im Monat zukommen zu lassen. Die steuerfreie Freigrenze liegt bei 50 Euro. Bei Überschreitung der Grenze, so wird der Betrag steuerpflichtig. Gleichzeitig sparen Sie dadurch Lohnnebenkosten.

Mit dem steuerfreien Sachbezug kommen die 50 Euro ohne Abzüge bei Ihren Mitarbeitern an. Die Beiträge müssen nicht im gleichen Monat durch Ihre Mitarbeiter ausgegeben werden. Sie dürfen diese auch ansparen, um sich einen größeren Wunsch zu erfüllen.

Für den Standort Ihres Unternehmens bedeutet dies eine erhöhte Kaufkraft, denn die 50 Euro fließen in den lokalen Handel und stärken diesen. Ihr Mitarbeiter hat dabei eine große Auswahl an Einlösemöglichkeiten. Eine solche zusätzliche freiwillige Leistung wirkt sich positiv auf die Motivation Ihrer Mitarbeiter und das Image Ihres Unternehmens aus.

Alle Mitarbeiter dürfen vom steuerfreien Sachbezug profitieren, auch Minijobber und 450-Euro-Kräfte. Gemäß R. 19.06 Abs. 1 der Lohnsteuerrichtlinien besteht weitergehend die Möglichkeit Ihren Mitarbeitern steuerfreie Geschenke zu persönlichen Anlässen zukommen zu lassen. Diese haben einen Freigrenze von 60 Euro und Anlässe sind beispielsweise Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit und ähnliches.

So funktioniert's

Sie bestimmen, welcher Ihrer Mitarbeiter im kommenden Monat eine Aufladung auf seine Gutscheinkarte erhalten soll.

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Individuell und flexibel

Lassen Sie sich gerne von uns beraten! Individuelle Karten mit Ihrer Corporate Identity sind auch möglich.

Die Aufladung

Die Karten werden automatisch am ersten Werktag des Monats aufgeladen und der fällige Betrag inkl. 1€ Bearbeitungs-gebühr/Karte von Ihrem Konto eingezogen.