Kreative Konzepte gegen Leerstand in der Innenstadt

Mitte 2021 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dazu aufgerufen, sich für das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu bewerben. Dies hat die Stadt Gevelsberg getan und Ende Oktober 2022 kam der Fördermittel Bescheid über 242.086,20 €, von denen 50.000 € für die Aktualisierung des Branchen- und Flächenmanagements und rd. 192.000 € für die Anmietung und vergünstigte Weitervermietung leerstehender Ladenlokale vorgesehen sind.

In einem Auswahlverfahren in Bezug auf das Branchen- und Flächenmanagement-Konzept hat sich das Büro BBE Beteiligungs- und Management GmbH durchgesetzt.

Mietinteressentinnen und Mietinteressenten:
Für die Fördermittel für Ladenlokale können sich Interessentinnen und Interessenten ab sofort bei der Stadt Gevelsberg bewerben. Gefördert werden kreative, innovative und zukunftsweisende Nutzungskonzepte im Fördergebiet der Gevelsberger Innenstadt. Beispiele hierfür sind ein Escape Room, ein Unverpacktladen, ein Co-Working-Space, ein Concept-Store uvm.

Nutzen Sie den Bewerbungsbogen und schildern Sie der Stadt Gevelsberg Ihr Vorhaben.

Bestehende Mietverhältnisse können nicht gefördert werden.

Informationen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer:
Die Stadt Gevelsberg ist auf die Kooperation mit Hauseigentümern im Fördergebiet angewiesen. Der Hauseigentümer oder Eigentümerin einer leerstehenden Immobilie müsste sich dazu bereit erklären, auf 15% der Altmiete zu verzichten. Hat die Stadt Gevelsberg einen passenden Interessenten, so mietet sie das Objekt an und vermietet es zu vergünstigten Konditionen weiter. Der neue Mieter zahlt 20% der verbleibenden Miete, der Rest wird zwischen der Stadt und dem Fördermittelgeber aufgeteilt.

Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ergeben sich die Vorteile, dass dadurch ein größerer Mietausfall vermieden werden soll und die Immobilie schneller wieder bewirtschaftet wird. Auch der Trading-Down-Effekt der benachbarten Objekte darf bei einem Leerstand nicht aus den Augen gelassen werden.
Zudem erhalten Sie als Hauseigentümer die Chance durch die gezielte Suche nach einem zukunftsfähigen Mieter auf einen nachhaltigen Besatz über die maximale Förderdauer von zwei Jahren hinaus, haben eine qualifizierte Mieterauswahl auf Grundlage des neuen Branchen- und Flächenmanagement-Konzepts und zudem keine Vermittlungsgebühren.

Hier gelangen Sie zu einem kleinen Informationsblatt für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.

Das Förderprogramm läuft am 31. August 2025 aus.

Foto: André Sicks

Veranstaltungen

10. November 2024

29. November 2024

09. März 2025

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