Mehrweg – das neue Normal?

EN-Agentur bietet Workshop zur Mehrwegpflicht an

Cappuccino im To-Go-Becher oder Lasagne in der Aluschale vom Lieferdienst – Tonnen von Müll fallen in Deutschland täglich mit Einwegverpackungen durch den To-Go-Sektor an. Um die Müllberge einzudämmen, hat der Bundestag eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die die Gastronomie-Betriebe in Deutschland dazu verpflichtet zumindest eine Möglichkeit für Mehrweggeschirr anbieten zu müssen. In Kraft tritt das neue Gesetz ab dem 1. Januar 2023.

Was das für Betriebe und Gastronomen verschiedener Größe an Ennepe und Ruhr bedeutet, ist Thema in einem Online-Workshop der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr. Was ist erlaubt und was nicht? Welche Mehrweg-Alternativen gibt es und wie funktionieren sie? Für den Workshop konnte die EN-Agentur das Unternehmen Relevo, einen der führenden Anbieter für Mehrweggeschirr in Deutschland, gewinnen.

„Relevo bietet nicht nur selbst ein interessantes Mehrweg-System an, sondern ist auch ein absoluter Experte rund um alle Fragen zur Mehrwegpflicht“, freut sich Sophie Jütte von der EN-Agentur über den kompetenten Referenten. Los geht es am Mittwoch, 7. Dezember, von 16 bis 17 Uhr. Interessierte Betriebe und Gastronomen können über den folgenden Link am Online-Workshop teilnehmen: http://meet.google.com/erp-wkaa-rjw
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, jeder ist Herzlich Willkommen.

 

SIHK-Branchentreff Gastronomie am 12. Dezember 2022

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) bietet am 12. Dezember 2022 um 10.30 Uhr in Kooperation mit der DEHOGA Westfalen einen virtuellen Branchentreff zum Thema Mehrwegangebotspflicht an. Alexander Duling von der DEHOGA und Kirsten Deggim, SIHK-Branchenkoordinatorin für Handel, Dienstleistung und Gastronomie, geben Hinweise und Tipps, was hierbei zu beachten ist.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegpflicht für Restaurants, Bistros und Cafés. „Das bedeutet konkret, dass To-Go-Getränke und Take-Away-Speisen auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden müssen“, so Kirsten Deggim und ergänzt: „Es gibt viel zu beachten: Die neue Angebotspflicht sieht unter anderem vor, dass die Mehrwegvariante nicht teurer sein darf als das Produkt in der Einwegverpackung. Und für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks müssen entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Es ist uns sehr wichtig, die Unternehmen über die neuen Regelungen gezielt zu informieren.“

Interessierte können sich unter https://events.sihk.de/r/gastronomie-mehrweg anmelden. Für Rückfragen steht Kirsten Deggim bei der SIHK zu Hagen unter 02331 390-277 zur Verfügung.

Veranstaltungen

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